Hinweise und Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus


 

Alle Gottesdienste können wieder uneingeschränkt besucht werden.
Eine Anmeldung ist nicht mehr nötig.
Es wird aber empfohlen, einen FFP2-Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben.
Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz.

Damit ist den Kirchen aufgetragen, auch für die Feier der Gottesdienste in verantwortungsvoller Weise die bisher getroffenen Maßnahmen zurückzufahren.

Weitere Informationen können aus dem Empfehlungschreiben der bayerischen Generalvikare zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022 entnommen werden. Hier klicken.

Das Pfarrheim in Otterfing kann eingeschränkt genutzt werden.
Alle Informationen dazu stehen im Schutz- und Hygieneplan und können hier abgerufen werden.