Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben.
Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz.
Damit ist den Kirchen aufgetragen, auch für die Feier der Gottesdienste in verantwortungsvoller Weise die bisher getroffenen Maßnahmen zurückzufahren.
Weitere Informationen können aus dem Empfehlungschreiben der bayerischen Generalvikare zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022 entnommen werden. Hier klicken.